ausgezeichnet
mit dem Bremer
Gründerpreis
2011
Neue Kurse:
Ballett für Erwachsene
Anfänger und
Mittelstufe
Di. ab 19:15h
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Polkadot

VERTRAGSBEDINGUNGEN BALLETTSTUDIO POLKADOT

  1. Der Teilnehmer/die Teilnehmerin hat Anspruch auf mindestens 35 Unterrichtseinheiten im Jahr pro belegtem Fach, bei fortlaufenden Kursen, die vom Ballettstudio POLKADOT während der für das Land Bremen geltenden Schulzeit zu erteilen sind. Auf dieser Grundlage ist das monatliche Honorar kalkuliert. Das Honorar ist daher monatlich – auch während der Schulferien – zu entrichten. Die Kurswahl ist in der Anmeldung festgelegt und vermerkt. Für Kurse mit fester Stundenzahl gelten gesonderte Bedingungen.
  2. Der Unterricht ist kostenpflichtig. Das Kursentgelt richtet sich nach der jeweils geltenden Preisliste, die der Anmeldung beiliegt und jederzeit im Büro einzusehen ist. Das monatliche Kursentgelt muss im Voraus, spätestens zum 3. Werktag des laufenden Monats auf dem Konto des Ballettstudios gutgeschrieben sein. Die Zahlung des Kursentgelts erfolgt über Lastschrifteinzug, im Ausnahmefall ist die Einrichtung eines Dauerauftrages dem Ballettstudio POLKADOT schriftlich nachzuweisen. Für uneingelöste Lastschriften und Mahnungen wird eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von € 5,00 erhoben.
  3. Die Anmeldung zu fortlaufenden Kursen gilt für die Mindestdauer von drei Monaten. Kurse mit fester Stundenzahl enden nach Erreichen der letzten Stundeneinheit, es sei denn, dies wird durch höhere Gewalt verhindert.
  4. Nach Ablauf der Mindestdauer gilt der Vertrag für unbestimmte Zeit und kann mit einer Frist von drei Monaten jeweils zum Monatsende gekündigt werden. Sollte der Vertrag nach Ablauf der Mindestdauer nicht weitergeführt werden, so ist der Vertrag einen Monat zum Ende der Mindestdauer zu kündigen. Die Kündigung ist schriftlich an die umseitig genannte Adresse des Ballettstudios POLKADOT zu richten und muss spätestens am 3. Werktag zu Beginn der Kündigungsfrist zugegangen sein. In besonderen Härtefällen, z.B. schwere langfristige Erkrankungen, verkürzt sich die Kündigungsfrist auf einen Monat zum Ende des Quartals.
  5. 10er- und 5er-Karten gelten nur für die im Erwachsenen-bereich angebotenen Kurse. Die Karten haben eine Gültigkeit von drei Monaten (5er-Karte) und sechs Monaten (10er-Karte). Die Karten können im Büro erworben werden. Am Tag der ersten absolvierten Trainingseinheit werden die Gültigkeitsdauer und der Name des Teilnehmers auf der Karte eingetragen. Die Karte ist nicht übertrVERTRAGSBEDINGUNGENar. Preise entnehmen Sie bitte der aktuellen Preisliste.
  6. Während der Bremer Schulferien, an in Bremen schulfreien Tagen sowie an allen gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt.
  7. Hat das Ballettstudio POLKADOT Stundenausfall zu vertreten, werden ausfallende Stunden nach Absprache mit den Teilnehmern zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt oder können ersatzweise in anderen angebotenen Unterrichtsstunden nachgeholt werden.
  8. Ist es dem Ballettstudio POLKADOT im Falle höherer Gewalt unmöglich, Leistungen zu erbringen, so hat der Teilnehmer/die Teilnehmerin keinen Anspruch auf Rückerstattung des monatlichen Kursentgeltes.
  9. Versäumt der Teilnehmer/die Teilnehmerin Unterricht, berechtigt dies nicht zur Zurückforderung des monatlichen Kursentgeltes. Versäumte Stunden können nur nach vorheriger Absprache in einem adäquaten Unterrichtsfach nachgeholt werden.
  10. Das Ballettstudio behält sich vor – falls aus organisatorischen Gründen erforderlich – Unterrichtszeiten zu ändern sowie eine andere Lehrkraft einzusetzen.
  11. Für mitgebrachte Kleidung, Wertgegenstände und Geld wird keine Haftung übernommen.
  12. POLKADOT haftet für gesetzliche und vertragliche Schadensansprüche nur in Fällen grober Fahrlässigkeit oder bei Vorsatz.
  13. Schäden in den Schulräumen werden auf Kosten dessen behoben, der sie bewirkt oder verursacht hat. Erziehungsberechtigte erklären hiermit, dass Sie für Schäden aufkommen, die von ihren minderjährigen Kindern verursacht werden.
  14. Die Aufsichtspflicht der Lehrkraft ist auf die Unterrichtszeit beschränkt. Sie geht von Stundenbeginn und endet mit Unterrichtsschluss. Kinder bis zum Ende des 6. Lebenjahres sind in den Vorräumen, den Umkleidekabinen und den übrigen Räumen des POLKADOT Ballettstudios von den Erziehungsberechtigten oder deren Vertretern zu beaufsichtigen.
  15. Alle Absprachen, die das Vertragsverhältnis betreffen, bedürfen der Schriftform. Vertragsrelevante Absprachen mit Lehrkräften sind unwirksam. Über Änderungen (z. B. Adressänderung bei Umzug etc.) und Ergänzungen ist das Ballettstudio POLKADOT umgehend schriftlich zu informieren. Bei verspäteter Bekanntgabe von Adressänderungen oder anderen relevanten persönlichen Verhältnissen hat das POLKADOT Ballettstudio daraus resultierende Informationsdefizite oder Schäden nicht zu vertreten.
  16. Diese Vertragsbedingungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Vertragsbedingungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Das Schriftformerfordernis kann nur schriftlich aufgehoben werden.
  17. Der Gerichtsstand ist Bremen.
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