VERTRAGSBEDINGUNGEN BALLETTSTUDIO POLKADOT
- Der Teilnehmer/die Teilnehmerin hat Anspruch auf mindestens
35 Unterrichtseinheiten im Jahr pro belegtem Fach, bei fortlaufenden
Kursen, die vom Ballettstudio POLKADOT während der
für das Land Bremen geltenden Schulzeit zu erteilen sind. Auf
dieser Grundlage ist das monatliche Honorar kalkuliert. Das
Honorar ist daher monatlich – auch während der Schulferien –
zu entrichten. Die Kurswahl ist in der Anmeldung festgelegt und
vermerkt. Für Kurse mit fester Stundenzahl gelten gesonderte
Bedingungen.
- Der Unterricht ist kostenpflichtig. Das Kursentgelt richtet sich
nach der jeweils geltenden Preisliste, die der Anmeldung beiliegt
und jederzeit im Büro einzusehen ist. Das monatliche Kursentgelt
muss im Voraus, spätestens zum 3. Werktag des laufenden Monats auf dem Konto des Ballettstudios gutgeschrieben sein.
Die Zahlung des Kursentgelts erfolgt über Lastschrifteinzug, im
Ausnahmefall ist die Einrichtung eines Dauerauftrages dem Ballettstudio
POLKADOT schriftlich nachzuweisen. Für uneingelöste
Lastschriften und Mahnungen wird eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr
von € 5,00 erhoben.
- Die Anmeldung zu fortlaufenden Kursen gilt für die Mindestdauer
von drei Monaten. Kurse mit fester Stundenzahl enden
nach Erreichen der letzten Stundeneinheit, es sei denn, dies wird
durch höhere Gewalt verhindert.
- Nach Ablauf der Mindestdauer gilt der Vertrag für unbestimmte
Zeit und kann mit einer Frist von drei Monaten jeweils zum
Monatsende gekündigt werden. Sollte der Vertrag nach Ablauf der
Mindestdauer nicht weitergeführt werden, so ist der Vertrag einen
Monat zum Ende der Mindestdauer zu kündigen. Die Kündigung
ist schriftlich an die umseitig genannte Adresse des Ballettstudios
POLKADOT zu richten und muss spätestens am 3. Werktag
zu Beginn der Kündigungsfrist zugegangen sein. In besonderen
Härtefällen, z.B. schwere langfristige Erkrankungen, verkürzt sich
die Kündigungsfrist auf einen Monat zum Ende des Quartals.
- 10er- und 5er-Karten gelten nur für die im Erwachsenen-bereich
angebotenen Kurse. Die Karten haben eine Gültigkeit von drei
Monaten (5er-Karte) und sechs Monaten (10er-Karte). Die Karten
können im Büro erworben werden. Am Tag der ersten absolvierten
Trainingseinheit werden die Gültigkeitsdauer und der Name des
Teilnehmers auf der Karte eingetragen. Die Karte ist nicht übertrVERTRAGSBEDINGUNGENar.
Preise entnehmen Sie bitte der aktuellen Preisliste.
- Während der Bremer Schulferien, an in Bremen schulfreien
Tagen sowie an allen gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht
statt.
- Hat das Ballettstudio POLKADOT Stundenausfall zu vertreten,
werden ausfallende Stunden nach Absprache mit den Teilnehmern
zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt oder können
ersatzweise in anderen angebotenen Unterrichtsstunden nachgeholt
werden.
- Ist es dem Ballettstudio POLKADOT im Falle höherer Gewalt
unmöglich, Leistungen zu erbringen, so hat der Teilnehmer/die
Teilnehmerin keinen Anspruch auf Rückerstattung des monatlichen
Kursentgeltes.
- Versäumt der Teilnehmer/die Teilnehmerin Unterricht, berechtigt
dies nicht zur Zurückforderung des monatlichen Kursentgeltes.
Versäumte Stunden können nur nach vorheriger Absprache
in einem adäquaten Unterrichtsfach nachgeholt werden.
- Das Ballettstudio behält sich vor – falls aus organisatorischen
Gründen erforderlich – Unterrichtszeiten zu ändern sowie eine
andere Lehrkraft einzusetzen.
- Für mitgebrachte Kleidung, Wertgegenstände und Geld wird
keine Haftung übernommen.
- POLKADOT haftet für gesetzliche und vertragliche Schadensansprüche
nur in Fällen grober Fahrlässigkeit oder bei Vorsatz.
- Schäden in den Schulräumen werden auf Kosten dessen
behoben, der sie bewirkt oder verursacht hat. Erziehungsberechtigte
erklären hiermit, dass Sie für Schäden aufkommen, die von
ihren minderjährigen Kindern verursacht werden.
- Die Aufsichtspflicht der Lehrkraft ist auf die Unterrichtszeit
beschränkt. Sie geht von Stundenbeginn und endet mit Unterrichtsschluss.
Kinder bis zum Ende des 6. Lebenjahres sind in
den Vorräumen, den Umkleidekabinen und den übrigen Räumen
des POLKADOT Ballettstudios von den Erziehungsberechtigten
oder deren Vertretern zu beaufsichtigen.
- Alle Absprachen, die das Vertragsverhältnis betreffen, bedürfen
der Schriftform. Vertragsrelevante Absprachen mit Lehrkräften
sind unwirksam. Über Änderungen (z. B. Adressänderung bei
Umzug etc.) und Ergänzungen ist das Ballettstudio POLKADOT
umgehend schriftlich zu informieren. Bei verspäteter Bekanntgabe
von Adressänderungen oder anderen relevanten persönlichen
Verhältnissen hat das POLKADOT Ballettstudio daraus resultierende
Informationsdefizite oder Schäden nicht zu vertreten.
- Diese Vertragsbedingungen bleiben auch bei rechtlicher
Unwirksamkeit einzelner Vertragsbedingungen in ihren übrigen
Teilen verbindlich. Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen
bedürfen der Schriftform. Das Schriftformerfordernis
kann nur schriftlich aufgehoben werden.
- Der Gerichtsstand ist Bremen.